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Heinz Stolzki

Rechtsanwalt

Service

Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuersätze

Nach § 19 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) gelten folgende Steuersätze
(Stand: 1.1.2010)

Steuerwert bis einschl. EUR

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

75.000

7 %

15 %

30 %

300.000

11 %

20 %

30 %

600.000

15 %

25 %

30 %

6.000.000

19 %

30 %

30 %

13.000.000

23 %

35 %

50 %

26.000.000

27 %

40 %

50 %

über 26.000.000

30 %

43 %

50 %

Gem. § 16 Absatz 1 ErbStG ergeben sich folgende Freibeträge
(Stand: 1.1.2009)

Person

Freibetrag

Ehegatten
Steuerklasse I

500.000,00 EUR

Kinder, Enkel
(wenn Eltern verstorben)
Steuerklasse I

400.000,00 EUR

Enkel
Steuerklasse I

200.000,00 EUR

Großeltern, Eltern
Steuerklasse I

100.000,00 EUR

Geschwister, Nichten/Neffen, Großeltern, Eltern
(bei Schenkung)
Steuerklasse II

20.000,00 EUR

Eingetragene Lebenspartner
Steuerklasse III

500.000,00 EUR

Alle übrigen Erwerber
Steuerklasse III

20.000,00 EUR

Beschränkt Steuerpflichtige
Steuerklasse III

2.000,00 EUR

Rechtsanwalt

Heinz Stolzki

Nymphenburger Str. 90 e

80636 München

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Tel:+49-89-5890946

Fax:+49-89-58909470

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